5 Tage Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung
Als Auszubildende der FAU habt ihr nach § 14 TVA-L BBiG Anspruch auf fünf Tage Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Gehalts, um euch auf die Abschlussprüfung vorzubereiten. Dazu zählt die schriftliche, mündliche oder praktische Prüfung am Ende eurer Ausbildung. Dabei könnt ihr die fünf Tage auch auf die einzelnen Prüfungen verteilen, z. B. 3 Tage vor der schriftlichen Prüfung, 1 Tag vor der mündlichen und 1 Tag vor der praktischen Abschlussprüfung.
Wichtig: Diese Dienstbefreiung gilt nicht für die Abschlussprüfung Teil 1!
Um die zusätzlichen Tage für die Prüfungsvorbereitung in Anspruch zu nehmen, müsst ihr diese bei eurem Vorgesetzen bzw. Ausbilder beantragen und genehmigen lassen.